Friedhöfe in den Kirchgemeinden
Zum Pfarrbereich gehört auch die Verwaltung der 14 Friedhöfe, die sich in Trägerschaft und Eigentum der Kirchengemeinden befinden. Sie übernehmen, gemäß dem Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 14 Abs. 2), stellvertretend diese wichtige kommunale Aufgabe.
Das Bestattungs- sowie Friedhofswesen befindet sich in einem enormen Wandel. Viele Friedhöfe sind in den vergangenen 30 Jahren nahezu leer geworden.
Für uns als Kirchengemeinden ist es uns ein besonderes Anliegen, diese wichtigen Orte zu erhalten. Sie sind zum einen ein Ort der Geschichte und erinnern zum anderen an die Verstorbenen.
Der christliche Glaube ist erfüllt von der Hoffnung, dass das Leben als ein Geschenk Gottes durch den Tod hindurch nicht erlischt. Darum sind unsere Friedhöfe Orte des Erinnerns sowie vor allem der Hoffnung und des Lebens.
Falls Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Friedhofsverwaltung im Pfarramt Spantekow auf. Wir informieren Sie gern über die Friedhöfe, Nutzungsmöglichkeiten und Kosten für den Erwerb eines Nutzungsrechtes auf folgenden Friedhöfen:
im Bereich der Kirchengemeinde Boldekow-Wusseken:
im Bereich der Kirchengemeinde Spantekow:
- Sarnow
- Stretense
- Wusseken
- Glien
- Putzar
- Schwerinsburg
- Boldekow
- Rubenow
- Spantekow
- Dennin
- Drewelow
- Neuenkirchen
- Japenzin
- Rebelow
Die Friedhofs-, Gebühren- sowie Grabgestaltungsordnung können Sie für die jeweiligen Gemeindebereiche hier abrufen: